Rechtsprechung
OVG Sachsen, 26.01.2009 - PL 9 A 470/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsPersVG § 5 S. 1, § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 17, BPersVG § 98; GG Art 125a Abs. 1; TVöD § 1; TVL § 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gültigkeit einer Wahl des örtlichen Personalrats der Stadt Leipzig; Unterteilung der Gruppe der Beamten und der Gruppe der Angestellten bei Wahlen zu Personalräten nach § 5 S. 1 Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
- Judicialis
SächsPersVG § 5 S. 1; ; SächsPersVG § 4 Abs. 3; ; SächsPersVG § 4 Abs. 4; ; SächsPersVG § 17; ; BPersVG § 98; ; GG Art. 125a Abs. 1; ; TVöD § 1; ; TVL § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sächsisches Personalvertretungsgesetz; Personalratswahl; Gruppenwahl; Beschäftigte; Angestellte; Arbeiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 05.10.2007 - PL 9 K 1115/07
- OVG Sachsen, 26.01.2009 - PL 9 A 470/08
- BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 11.09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 27.04.2007 - PL 9 BS 83/07
Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2009 - PL 9 A 470/08
Mit Beschluss vom 27.4.2007 - PL 9 BS 83/07 - verpflichtete der Senat den Beteiligten zu 2 im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens dazu, dem Wahlvorstand zur Vorbereitung der Wahl eine Liste der in der ARGE Leipzig beschäftigten Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig mit den Daten ihres dortigen Dienstbeginns zur Verfügung zu stellen. - OVG Sachsen, 26.01.2009 - PL 9 A 537/08
Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2009 - PL 9 A 470/08
Am 12.6.2007 griffen die Antragsteller die Wahl des Beteiligten zu 1 gemeinsam mit der Wahl des Gesamtpersonalrats der Stadt Leipzig an; das Verfahren betreffend den Gesamtpersonalrat ist am Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit dem Aktenzeichen PL 9 A 537/08 anhängig.
- OVG Sachsen, 08.05.2009 - PL 9 B 608/07
Wahlanfechtung; Personalratswahl; Gruppen
Der Senat verweist insoweit auf seinen den Beteiligten bekannten Beschluss vom 26.1.2009 - PL 9 A 470/08 -.Die vom Beteiligten zu 2 aufgeworfene Frage, ob bei der Personalratswahl 2007 die Vorgaben des § 19 Abs. 2 i. V. m. § 5 SächsPersVG anzuwenden gewesen seien und ob bei dieser Wahl nach den Gruppen der Beamten, Angestellten und Arbeiter zu wählen gewesen wäre, ist mit dem Beschluss des Senats vom 26.1.2009 - PL 9 A 470/08 - auch unter Berücksichtigung der Argumente des Beteiligten in seinem Schriftsatz vom 5.5.2009 bereits entschieden.